Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/15

OLG Frankfurt: Erpressung des Vermieters

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Forderung (unstreitig) nicht geschuldeter Vermögensvorteile als Voraussetzung für die (unstreitig) geschuldete Räumung und Herausgabe des Mietobjektes eine Erpressung des Vermieters durch den Mieter sowie seine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begründen kann. In dem zu entscheidenden Fall hatte die Pächterin ihrem Vermieter gedroht, sie werde ihrer Pflicht zur Räumung und Herausgabe nur dann nachkommen, wenn der Vermieter eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er auf sämtliche offenen Pachtzinsforderungen verzichtet, und sich zudem verpflichtet, Kaution und Maklercourtage zu erstatten.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/15

AG Frankfurt: Zur Überprüfbarkeit des Eigennutzungswunsches bei Eigenbedarfskündigungen

Die Frage, ob vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen zur Kündigung berechtigenden Eigennutzungswunsch bestehen, ist ausschließlich aus Sicht des Kündigenden und der Bedarfsperson zu beurteilen. Auf die Sicht der Mieter kommt es hingegen nicht an. Dem Mieter ist es verwehrt, die Lebensplanung und –gestaltung Dritter beeinflussen zu wollen.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/15

LG Frankfurt: Beleidigungen oder Nötigungen gegenüber anderen Hausbewohnern können fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Landgericht Frankfurt bestätigte in dieser Entscheidung, dass nicht nur Beleidigungen, Verleumdungen oder Nötigungen gegenüber dem Vermieter, sondern auch gegenüber anderen Hausbewohnern eine Vertragsverletzung darstellen, die den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigen können. Es komme aber jeweils auf eine Einzelfallabwägung an, insbesondere in welcher Situation der Vorfall sich ereignet habe und ob es sich um einen vereinzelten Ausnahmefall handele, ob eine Entschuldigung erfolgt sei und ob der Betroffene die Drohung ernst genommen habe.
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Vorsicht bei Beschlüssen über eilige Sanierungsmaßnahmen: BGH stellt Schadensersatzpflicht nicht zustimmender Eigentümer fest

Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.
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