Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandaten in allen Belangen des Gesellschaftsrechts, von der Gründung bis hin zur Beendigung eines Unternehmens. Dies betrifft sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften.

Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung hinsichtlich der Wahl der passenden Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit. Wir entwerfen und prüfen Gesellschaftsverträge/Satzungen, Unternehmensverträge und Unternehmenskaufverträge.

Ferner beraten wir Sie bei umwandlungsrechtlichen Fragen, d. h. hinsichtlich der Zusammenführung und Spaltung von Gesellschaften und des Wechsels der Rechtsform.

Wir formulieren Entwürfe für Beschlüsse von Gesellschaftsorganen.

Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört des Weiteren die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis und bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und Organmitgliedern.

Wir unterstützen Gesellschafter und Organmitglieder, die, zum Beispiel durch den Insolvenzverwalter, persönlich in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Fragen, die sich bei der Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft und beim Ausscheiden von Gesellschaftern stellen.

Einen Schwerpunkt unserer Arbeit stellt schließlich die Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen sowie die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung solcher Verträge und der Abberufung von Organmitgliedern dar. Dabei zählen sowohl Gesellschaften als auch Geschäftsführer und Vorstände zu unseren Mandanten.