Der Bereich des Mietrechts stellt einen besonderen Schwerpunkt unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit dar. Wir sind seit vielen Jahren Referenzkanzlei von Haus & Grund Frankfurt.
Auf dem Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir Mandanten sowohl im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht.
Die Beratung und Vertretung betrifft den gesamten Bereich des Mietrechts im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Gestaltung von Mietverträgen über die rechtlichen Fragen während des laufenden Mietverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung.
Wir prüfen und gestalten Mietverträge und beraten und vertreten Sie bei Fragen der Miethöhe und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Mietsicherheit/Mietkaution, Mieterhöhung oder Mietminderung. Wir vertreten Sie bei Schadensersatzforderungen oder Betriebskostenabrechnungen ebenso wie bei Fragen im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache, Schönheitsreparaturen und Renovierung.
Wir verfügen zudem über langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit allen auftretenden Rechtsfragen bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen einschließlich der vollstreckungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Mieterschutz und Zwangsräumungen.