Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehens- und Kreditverträgen einschließlich der Kreditsicherung bzw. Kreditfinanzierung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus solchen Verträgen. Wir verfügen hierbei über große Erfahrungen insbesondere auch im Bereich der mobiliar- und immobiliar-rechtlichen Zwangsvollstreckung bzw. der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen, auch in Eilfällen.

Ferner beraten wir Sie in allen kapitalmarktrechtlichen Haftungsfragen, sowohl auf dem Gebiet der Prospekthaftung als auch z.B. bei der Vermögensverwalter-, Berater- oder Vermittlerhaftung und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt schließlich im Kapitalanlagerecht, hier insbesondere bei Ansprüchen aus verbrieften Derivaten (Schuldverschreibungen, Zertifikaten und Optionsscheinen). Wir vertreten hier sowohl Emittenten als auch Anleger und verfügen über umfangreiche Erfahrungen insbesondere auch bei der gerichtlichen Interessenvertretung. Neben der Beherrschung des prozessualen Ablaufs bei besonderen Verfahrensarten (Urkundsverfahren etc.) besitzen wir eine große Expertise bei der Prozessgestaltung und Prozesstaktik, auch bei internationalem Bezug der Verfahren.