Vorsicht bei Beschlüssen über eilige Sanierungsmaßnahmen: BGH stellt Schadensersatzpflicht nicht zustimmender Eigentümer fest

Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.
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