Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.07.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) entschieden, dass die verdachtsunabhängige Überwachung eines Mitarbeiters mittels eines Software-Keyloggers unzulässig ist und die daraus gewonnenen Daten nicht zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden dürfen.
weiterlesen Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 27.07.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16): Zur Überwachung eines Arbeitnehmers durch Software-Keylogger
Kategorie: Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht vom 29.06.2017 (2 AZR 597/16): Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv ist unter Umständen zulässig.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 29.06.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 597/16) mit der Frage beschäftigt, ob die Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv, der vom Arbeitgeber hierzu beauftragt wurde, zulässig ist.
weiterlesen Bundesarbeitsgericht vom 29.06.2017 (2 AZR 597/16): Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv ist unter Umständen zulässig.
Bundesarbeitsgericht vom 26.10.2016 (5 AZR 167/16): Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung (In-vitro-Fertilisation)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 26.10.2016 (Aktenzeichen 5 AZR 167/16) mit der Frage befasst, ob während einer durch eine In-vitro-Fertilisation verursachten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen, wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Gemeint ist ein „Verschulden gegen sich selbst“, d. h. ein grober Verstoß gegen das eigene Interesse, seine Gesundheit zu erhalten.
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Befristung von Arbeitsverhältnissen – Was ist zu beachten?
In einem am 03.07.2017 veröffentlichen Artikel haben wir erläutert, worauf bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages besonderes Augenmerk zu richten ist. Hier ist eine Zusammenfassung:
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Bundesarbeitsgericht vom 19.07.2016 (2 AZR 637/15): Zur sogenannten „Druckkündigung“
Es gibt Fälle, in denen Arbeitnehmer vom Unternehmen verlangen, dieses solle einen ihrer Kollegen entlassen und für den Fall der Nichtumsetzung ihrer Forderung Konsequenzen androhen. Über eine solche Konstellation hat das Bundesarbeitsgericht am 19.07.2016 entschieden.
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