Bundesarbeitsgericht vom 19.07.2016 (2 AZR 637/15): Zur sogenannten „Druckkündigung“

Es gibt Fälle, in denen Arbeitnehmer vom Unternehmen verlangen, dieses solle einen ihrer Kollegen entlassen und für den Fall der Nichtumsetzung ihrer Forderung Konsequenzen androhen. Über eine solche Konstellation hat das Bundesarbeitsgericht am 19.07.2016 entschieden.
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