Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/16

OLG Frankfurt: Verbauter Skyline-Blick als nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers

Die Kläger erwarben auf der Grundlage eines umfangreichen bebilderten Verkaufsprospekts mit dem Titel „Skyline-Wohnkonzept“ eine Eigentumswohnung von dem beklagten Bauträger. In dem Verkaufsprospekt war der unverbaubare Skyline-Blick angepriesen. Nach Vertragsschluss und Übergabe errichtete der Bauträger jedoch eine weitere Bebauung, die dazu führte, dass der Skyline-Blick von der Wohnung der Kläger aus erheblich beeinträchtigt wurde. Die Kläger verlangten daraufhin die Rückabwicklung des Bauträgervertrages. Zu Recht, urteilte das OLG Frankfurt. Die sichtbehindernde Bebauung durch den Bauträger stelle eine nachvertragliche Pflichtverletzung dar, die die Kläger zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtige.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/16

LG Frankfurt: Kein Erstattungsanspruch gegen Vermieter bei Übernahme des Parketts vom Vormieter

Die Kläger übernahmen bei Anmietung der Wohnung den vom Vormieter eingebauten Parkettboden und leisteten an diesen hierfür eine „Abstandszahlung“. Bei Auszug verlangten sie Zahlung eines angemessenen Ausgleichs vom Vermieter dafür, dass sie das Parkett in der Wohnung beließen.
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Ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Am 15.01.2016 haben wir in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erläutert, dass eine Ungleichbehandlung zu Lasten des Arbeitnehmers hinsichtlich der Länge der Kündigungsfrist und/oder der Zahl der Kündigungstermine unzulässig ist.
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