Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachbesserung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen zu laufen.
weiterlesen Betriebskostenabrechnung bezüglich einzelner Positionen noch nicht möglich – Fristproblem?
Autor: Strba
Urlaub nur gegen Leistung?
Am 03.01.2013 haben wir uns in der Frankfurter Allgemeine Zeitung mit dem Thema „Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre nach dauerhafter Erkrankung“ beschäftigt.
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Der Vermieter rechnet nicht über die Betriebskosten ab – Möglichkeiten des Mieters
Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann dem Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung seiner Betriebskostenvorauszahlungen zustehen, wenn der Vermieter keine Abrechnung erteilt. Dies gilt aber nur, sofern der Mieter keine Möglichkeit hatte, laufende Vorauszahlungen einzubehalten und dadurch eine Abrechnung zu erzwingen.
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Urlaubsverlust bei Kündigung?
Am 11.10.2012 haben wir uns in der Frankfurter Allgemeine Zeitung mit dem Thema „Fristen zur Geltendmachung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung“ beschäftigt.
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Behinderung angeben?
Am 20.09.2012 haben wir uns in der Frankfurter Allgemeine Zeitung mit dem Thema „Ist die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung zulässig und muss sie vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß beantwortet werden?“ beschäftig.
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