Betriebskostenabrechnung bezüglich einzelner Positionen noch nicht möglich – Fristproblem?

Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachbesserung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen zu laufen.
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Der Vermieter rechnet nicht über die Betriebskosten ab – Möglichkeiten des Mieters

Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann dem Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung seiner Betriebskostenvorauszahlungen zustehen, wenn der Vermieter keine Abrechnung erteilt. Dies gilt aber nur, sofern der Mieter keine Möglichkeit hatte, laufende Vorauszahlungen einzubehalten und dadurch eine Abrechnung zu erzwingen.
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