Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/15

AG Frankfurt: Zur Überprüfbarkeit des Eigennutzungswunsches bei Eigenbedarfskündigungen

Die Frage, ob vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen zur Kündigung berechtigenden Eigennutzungswunsch bestehen, ist ausschließlich aus Sicht des Kündigenden und der Bedarfsperson zu beurteilen. Auf die Sicht der Mieter kommt es hingegen nicht an. Dem Mieter ist es verwehrt, die Lebensplanung und –gestaltung Dritter beeinflussen zu wollen.
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Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

Bereits im Februar 2014 hatten wir Sie aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs mit dem Newsletter „Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklausel vor dem (endgültigen) Aus?“ über eine möglicherweise bevorstehende Rechtsprechungsänderungen zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen informiert.
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Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und neuer Mietspiegel

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 08.01.2015, 33 C 3230/14 (57)

Gemäß § 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, die letzte Mieterhöhung mehr als ein Jahr zurückliegt und die verlangte Miete die Miete vor 3 Jahren um nicht mehr als 20 % bzw. aufgrund aktueller Verordnung in Frankfurt 15 % übersteigt.
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