Am 21.05.2015 haben wir uns in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit dem Thema beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer den dienstlichen Internetzugang privat nutzen darf und dass im Fall der untersagten Privatnutzung eine Abmahnung oder sogar Kündigung droht.
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Kategorie: Arbeitsrecht
Wie sicher ist Job nach Verkauf?
Am 16.04.2015 haben wir uns in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit der Frage befasst, wann ein Betriebsübergang (§ 613 a BGB) vorliegt und welche Auswirkungen er auf den Arbeitnehmer und das Arbeitsverhältnis hat.
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Einsicht in die Personalakte?
Unser nachstehender Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 19.03.2015 behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Arbeitnehmer Einsicht in ihre Personalakte nehmen dürfen.
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Freistellung akzeptieren?
Am 19.02.2015 haben wir in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Frage erläutert, ob ein Arbeitnehmer die einseitige, von seinem Arbeitgeber erklärte Freistellung von der Arbeit akzeptieren muss oder ob er sich hiergegen zur Wehr setzen kann.
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Die Echten sind befreit – Praktikanten: Wolfgang Strba, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, wann Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen müssen
Das Mindestlohngesetz (Mi-LoG) ist Fakt und seit Jahresbeginn in Kraft. Arbeitgeber müssen seitdem einen Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro pro Stunde zahlen – in vielen Fällen auch an Praktikanten, die bislang nicht selten eine Vergütung erhalten, die unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegt. Eine Praxis, die bei den meisten Agenturen, aber auch zahlreichen Medienunternehmen die Regel war. Wolfgang Strba, Fachanwalt für Arbeitsrecht, schildert, in welchen Fällen Praktikanten einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung geltend machen können. Soweit ein Anspruch auf Mindestlohn besteht, gilt dies unabhängig davon, ob das Praktikumsverhältnis vor oder nach dem Jahreswechsel begonnen wurde. Denn es besteht kein Vertrauensschutz in der Form, dass eine vor dem 2015 vereinbarte, geringere Vergütung auch nach dem 31. Dezember 2014 weitergezahlt werden darf.
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