Mieter müssen Anbringung von Rauchwarnmeldern dulden

Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555b Nr. 4 und 5 BGB führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat
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Privatnutzung des Internets durch den Arbeitnehmer („Surfen am Arbeitsplatz“) – wann ist sie erlaubt?

Steht am Arbeitsplatz ein Internetzugang zur Verfügung, so nutzen ihn viele Arbeitnehmer mehr oder weniger intensiv auch für private Zwecke, etwa um E-Mails zu versenden oder um zu „surfen“. Nicht allen, die dies tun, scheint bekannt zu sein, dass die Privatnutzung die Genehmigung durch den Arbeitgeber erfordert. Aus dem Umstand, dass sie nicht ausdrücklich verboten ist, kann somit nicht geschlossen werden, dass der Arbeitgeber mit der Privatnutzung einverstanden ist.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/15

OLG Frankfurt: Erpressung des Vermieters

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Forderung (unstreitig) nicht geschuldeter Vermögensvorteile als Voraussetzung für die (unstreitig) geschuldete Räumung und Herausgabe des Mietobjektes eine Erpressung des Vermieters durch den Mieter sowie seine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begründen kann. In dem zu entscheidenden Fall hatte die Pächterin ihrem Vermieter gedroht, sie werde ihrer Pflicht zur Räumung und Herausgabe nur dann nachkommen, wenn der Vermieter eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er auf sämtliche offenen Pachtzinsforderungen verzichtet, und sich zudem verpflichtet, Kaution und Maklercourtage zu erstatten.
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