Keine Mietminderung bei Baulärm im Neubaugebiet

Wer eine Wohnung in einem noch nicht fertiggestellten Neubaugebiet mietet, muss damit rechnen, dass es noch über längere Zeit zu Bautätigkeiten kommen wird. Die durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen rechtfertigen keine Mietminderung.
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Schutz vor Laserdrucker

Am Arbeitsplatz von Frau L. steht ein zentraler (Laser-)Drucker, der nicht nur von ihr, sondern auch von ihren Kollegen genutzt wird. Er ist nahezu ununterbrochen in Betrieb und erzeugt somit fast durchgehend Lärm, wodurch es bei Frau L. zu Beschwerden wie etwa Kopfschmerzen kommt. Zudem hat Frau L. gehört, dass Laserdrucker gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub und Ozon freisetzen können. Sie fragt, ob sie von ihrem Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen verlangen könne.
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