Keine Mietminderung bei Baulärm im Neubaugebiet

Wer eine Wohnung in einem noch nicht fertiggestellten Neubaugebiet mietet, muss damit rechnen, dass es noch über längere Zeit zu Bautätigkeiten kommen wird. Die durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen rechtfertigen keine Mietminderung.
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