Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 10/16

Drogenhandel im Keller berechtigt zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung

In dem vom Amtsgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall waren bei einem Polizeieinsatz im Keller der Mieter ein Kilogramm Drogen sowie Waagen, Handys und Verpackungsmaterial gefunden worden. Dies berechtigte den Vermieter – so das Amtsgericht Frankfurt – auch ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/16

LG Frankfurt: Kein Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter für Marmorboden des Vormieters

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Mieter keinen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend machen kann, wenn er bei Auszug einen Marmorfußboden in den Mieträumen belässt, den ein Vormieter hatte einbauen lassen. Dies gelte unabhängig davon, ob der Mieter an den Vormieter eine Abstandszahlung für den Bodenbelag gezahlt habe oder nicht.
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Schadenersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit Schadensersatzansprüchen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs befasst und dazu festgestellt:

Wenn der Vermieter zugunsten eines Familienangehörigen eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, kann ein vorgeschobener Eigenbedarf auch dann vorliegen, wenn der Familienangehörige zwar tatsächlich einzieht, der Vermieter aber schon seit längerem Verkaufsabsichten hat und die Wohnung dem Familienangehörigen überlässt, um diesen im Verkaufsfalle leichter zum Auszug bringen zu können als den vorherigen Mieter.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/16

OLG Frankfurt: Verbauter Skyline-Blick als nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers

Die Kläger erwarben auf der Grundlage eines umfangreichen bebilderten Verkaufsprospekts mit dem Titel „Skyline-Wohnkonzept“ eine Eigentumswohnung von dem beklagten Bauträger. In dem Verkaufsprospekt war der unverbaubare Skyline-Blick angepriesen. Nach Vertragsschluss und Übergabe errichtete der Bauträger jedoch eine weitere Bebauung, die dazu führte, dass der Skyline-Blick von der Wohnung der Kläger aus erheblich beeinträchtigt wurde. Die Kläger verlangten daraufhin die Rückabwicklung des Bauträgervertrages. Zu Recht, urteilte das OLG Frankfurt. Die sichtbehindernde Bebauung durch den Bauträger stelle eine nachvertragliche Pflichtverletzung dar, die die Kläger zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtige.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/16

LG Frankfurt: Kein Erstattungsanspruch gegen Vermieter bei Übernahme des Parketts vom Vormieter

Die Kläger übernahmen bei Anmietung der Wohnung den vom Vormieter eingebauten Parkettboden und leisteten an diesen hierfür eine „Abstandszahlung“. Bei Auszug verlangten sie Zahlung eines angemessenen Ausgleichs vom Vermieter dafür, dass sie das Parkett in der Wohnung beließen.
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