Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/16

LG Frankfurt: Kein Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter für Marmorboden des Vormieters

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Mieter keinen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend machen kann, wenn er bei Auszug einen Marmorfußboden in den Mieträumen belässt, den ein Vormieter hatte einbauen lassen. Dies gelte unabhängig davon, ob der Mieter an den Vormieter eine Abstandszahlung für den Bodenbelag gezahlt habe oder nicht.
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Schadenersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit Schadensersatzansprüchen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs befasst und dazu festgestellt:

Wenn der Vermieter zugunsten eines Familienangehörigen eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, kann ein vorgeschobener Eigenbedarf auch dann vorliegen, wenn der Familienangehörige zwar tatsächlich einzieht, der Vermieter aber schon seit längerem Verkaufsabsichten hat und die Wohnung dem Familienangehörigen überlässt, um diesen im Verkaufsfalle leichter zum Auszug bringen zu können als den vorherigen Mieter.
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Schwierige Berechnung von Urlaubstagen bei Teilzeitstelle

In einem am 14.05.2016 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichen Beitrag haben wir erläutert, dass der Urlaubsanspruch, den der Arbeitnehmer während einer Vollzeitbeschäftigung erworben hat, beim Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden darf.
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