Formelle Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen bei kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers

Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/14

LG Darmstadt: Obhuts- und Aufbewahrungspflicht des Vermieters nach Ende eines gewerblichen Mietverhältnisses

Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewerblichen Mieter (hier eine Anwalts- und Notarkanzlei) noch Geschäftspost in den Briefkasten der bisherigen Geschäftsräume eingeworfen, treffen den bisherigen Vermieter Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich dieser Postsendungen. Er ist nicht berechtigt, die Sendungen ohne Nachfrage bei dem bisherigen Mieter einfach in einen öffentlichen Briefkasten zu werfen.

Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 30.12.2013 – 25 T 138/13
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