Bundesarbeitsgericht vom 15.12.2016 (2 AZR 42/16): Strafanzeige bzw. Strafantrag gegen den Arbeitgeber kann Kündigung rechtfertigen

Schaltet ein Arbeitnehmer staatliche Behörden wie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein, um ein Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitgeber bzw. dessen Repräsentanten zu initiieren, kann dies unter Umständen eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in mehreren Urteilen entschieden, unter anderem am 15.12.2016 (Aktenzeichen 2 AZR 42/16).
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