Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 10/14
AG Höchst: Taubenkot und Müll auf dem Balkon einer Eigentumswohnung
In diesem vom Amtsgericht Höchst zu entscheidenden Fall hatte die beklagte Eigentümerin auch auf schriftliche Aufforderung durch die Verwalterin mit Fristsetzung hin nicht den Müll von ihrem Balkon geräumt und den Balkon nicht vom Taubenkot gereinigt. Die WEG beschloss daraufhin die gerichtliche Inanspruchnahme dieser Eigentümerin. Das Amtsgericht Höchst erhob Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der vom Gericht bestellte Gutachter konnte jedoch den Balkon der Wohnung nicht besichtigen, da die Wohnung der Beklagten bis zu einer Höhe von 1,60 m mit Müllsäcken, Kartons und Kleidern vollgestellt war. Das Amtsgericht Höchst sah hierin eine Beweisvereitelung durch die Beklagte und verurteilte diese zur Räumung und Reinigung des Balkons.
Amtsgericht Höchst, Urteil vom 20.06.2014, Az. 383 C 1841/13 (43)
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/14
LG Frankfurt: Unzulässigkeit der gewerblichen Nutzung einer Wohnung
Im Mietvertrag der Parteien war geregelt, dass die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet werde und eine Nutzung zu anderen Zwecken nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters zulässig sei. Die Mieter nutzten dennoch, ohne eine entsprechende Einwilligung eingeholt zu haben, die Wohnung zur Ausübung der Tätigkeit als Immobilienmakler, wobei auf der Homepage auf die Adresse der Wohnung und Bürozeiten von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 18 Uhr hingewiesen wurde.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/14
LG Darmstadt: Obhuts- und Aufbewahrungspflicht des Vermieters nach Ende eines gewerblichen Mietverhältnisses
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewerblichen Mieter (hier eine Anwalts- und Notarkanzlei) noch Geschäftspost in den Briefkasten der bisherigen Geschäftsräume eingeworfen, treffen den bisherigen Vermieter Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich dieser Postsendungen. Er ist nicht berechtigt, die Sendungen ohne Nachfrage bei dem bisherigen Mieter einfach in einen öffentlichen Briefkasten zu werfen.
Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 30.12.2013 – 25 T 138/13
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/14
OLG Frankfurt: Abnahme von Gemeinschaftseigentum bei Erwerb von Wohnungseigentum vom Bauträger
- Der Erwerber von Wohnungseigentum kann im formularmäßigen Bauträgervertrag nicht an Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum gebunden werden, die ein ihm vom Bauträger vorgegebener Sachverständiger oder der erste Verwalter abgeben.
- Ebenso wenig kommt eine Bindung solcher Erwerber an bereits abgegebene Abnahmeerklärungen des Sachverständigen oder des Verwalters in Betracht, die ihren Bauträgervertrag erst nachher abschließen („Nachzügler“).
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Newsletter Miet- und Wohnungseigentumsrecht vom 27.09.2013
Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des Einzelnen überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (§ 6b BDSG) dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt.
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