Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/18

Kündigungsrisiko eines Mieters bei überhöhter Minderung

Mindern die Mieter die Miete, obwohl ein Minderungsrecht nicht oder nicht in der ausgeübten Höhe besteht, riskieren sie, dass der Vermieter das Mietverhältnis wirksam wegen Zahlungsverzugs kündigen kann. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.07.2012, Az. VIII ZR 138/11 entschieden, dass der Zahlungsverzug für eine fristlose Kündigung nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters entfällt, wenn dieser bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Voraussetzung für eine Minderung nicht bestehen.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 10/17

Fristlose Kündigung wegen Bespuckens und Beschimpfens des Hausmeisters

Wenn eine Mieterin den Hausmeister der Vermieterin mit „Halt´s Maul“ und „Blödes Arschloch“ beschimpft und ihn dabei bespuckt, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/17

Betriebskostenabrechnung bei vermieteten Eigentumswohnungen

Vermieter müssen gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes gegenüber ihren Mietern über die Betriebskosten abrechnen. Anderenfalls können sie keine Betriebskostennachforderungen mehr von ihren Mietern fordern, es sei denn, sie haben die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/17

Unterbringung von Asylbewerbern in einem Hotel als Verletzung des Gewerbemietvertrages

Das Landgericht Darmstadt hatte über die fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen der Unterbringung von Asylbewerbern zu entscheiden. Der Mieter hatte ein Objekt zur gewerblichen Nutzung zum Betrieb eines Hotels angemietet. Während der Vertragsverhandlungen hatten die Parteien besprochen, dass nicht ausschließlich an wechselnde Hotelgäste vermietet werden darf, sondern auch an Dauermieter.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/17

OLG Frankfurt: Zum Nachbarrecht und Gewaltschutzgesetz

Seit dem 01.01.2002 gilt in Deutschland das Gewaltschutzgesetz. Es dient dem Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking. Über einen etwas ungewöhnlichen Sachverhalt hatte nun das OLG Frankfurt zu entscheiden.
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