Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 10/15
AG Frankfurt: Einstweilige Verfügung auf Räumung und Herausgabe
Ein Vermieter verklagte seinen Mieter erfolgreich auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung. Erst im Rahmen der Räumungsvollstreckung stellte sich heraus, dass nicht nur der Mieter, sondern auch noch eine weitere erwachsene Person in der Wohnung wohnt. Gegen diese Person lag dem Vermieter kein Räumungstitel vor, so dass er gegen diese Person nicht vollstrecken konnte.
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Newsletter Miet- und Wohnungseigentumsrecht vom 24.08.2015
Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555b Nr. 4 und 5 BGB führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat
weiterlesen Mieter müssen Anbringung von Rauchwarnmeldern dulden
Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 7/15
OLG Frankfurt: Erpressung des Vermieters
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Forderung (unstreitig) nicht geschuldeter Vermögensvorteile als Voraussetzung für die (unstreitig) geschuldete Räumung und Herausgabe des Mietobjektes eine Erpressung des Vermieters durch den Mieter sowie seine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begründen kann. In dem zu entscheidenden Fall hatte die Pächterin ihrem Vermieter gedroht, sie werde ihrer Pflicht zur Räumung und Herausgabe nur dann nachkommen, wenn der Vermieter eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er auf sämtliche offenen Pachtzinsforderungen verzichtet, und sich zudem verpflichtet, Kaution und Maklercourtage zu erstatten.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/15
AG Frankfurt: Zur Überprüfbarkeit des Eigennutzungswunsches bei Eigenbedarfskündigungen
Die Frage, ob vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen zur Kündigung berechtigenden Eigennutzungswunsch bestehen, ist ausschließlich aus Sicht des Kündigenden und der Bedarfsperson zu beurteilen. Auf die Sicht der Mieter kommt es hingegen nicht an. Dem Mieter ist es verwehrt, die Lebensplanung und –gestaltung Dritter beeinflussen zu wollen.
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Newsletter Miet- und Wohnungseigentumsrecht vom 09.04.2015
Bereits im Februar 2014 hatten wir Sie aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs mit dem Newsletter „Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklausel vor dem (endgültigen) Aus?“ über eine möglicherweise bevorstehende Rechtsprechungsänderungen zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen informiert.
weiterlesen Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen