Bereits im Februar 2014 hatten wir Sie aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs mit dem Newsletter „Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklausel vor dem (endgültigen) Aus?“ über eine möglicherweise bevorstehende Rechtsprechungsänderungen zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen informiert.
- Formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam.
- Eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebenen Wohnungen ohne angemessenen Ausgleich ist unwirksam.
Nun möchten wir Sie auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hinweisen, wonach der BGH seine diesbezügliche Rechtsprechung geändert und entschieden hat:
Die ganze Pressemitteilung (Nr. 39/2015) ist auf der Homepage des Bundesgerichtshofs unter www.bundesgerichtshof.de abrufbar.
Rechtsanwältin Ellen Taufkirch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Patrick Geiger