Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 27.07.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16): Zur Überwachung eines Arbeitnehmers durch Software-Keylogger

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.07.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) entschieden, dass die verdachtsunabhängige Überwachung eines Mitarbeiters mittels eines Software-Keyloggers unzulässig ist und die daraus gewonnenen Daten nicht zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden dürfen.
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Bundesarbeitsgericht vom 29.06.2017 (2 AZR 597/16): Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv ist unter Umständen zulässig.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 29.06.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 597/16) mit der Frage beschäftigt, ob die Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv, der vom Arbeitgeber hierzu beauftragt wurde, zulässig ist.
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