Vorsicht vor Scheinselbständigkeit

Werden Aufgaben in Unternehmen von Personen ausgeführt, die nicht auf Grundlage eines Arbeitsvertrages, sondern als freie Mitarbeiter (das heißt, juristisch gesprochen, auf Basis eines Werkvertrages bzw. Dienstvertrages) tätig werden, kann sich die Frage stellen, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit, d. h. ein verkapptes Arbeitsverhältnis, handelt. Eine Scheinselbständigkeit kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitreichende und unter Umständen kostspielige Folgen haben.
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