Vom Frankfurter Bad zum separaten Badezimmer-Duldungspflicht des Mieters

Bei Baumaßnahmen zur Beseitigung eines Frankfurter Bades und Errichtung eines separaten Bades handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB, die der Mieter grundsätzlich zu dulden hat.


weiterlesen Vom Frankfurter Bad zum separaten Badezimmer-Duldungspflicht des Mieters