In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit Schadensersatzansprüchen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs befasst und dazu festgestellt:
Wenn der Vermieter zugunsten eines Familienangehörigen eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, kann ein vorgeschobener Eigenbedarf auch dann vorliegen, wenn der Familienangehörige zwar tatsächlich einzieht, der Vermieter aber schon seit längerem Verkaufsabsichten hat und die Wohnung dem Familienangehörigen überlässt, um diesen im Verkaufsfalle leichter zum Auszug bringen zu können als den vorherigen Mieter.
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