Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 SGB IX

Thema eines von uns verfassten, am 01.05.2017 veröffentlichen Artikels ist das sogenannte „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (kurz: BEM). Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank, so verpflichtet § 84 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) den Arbeitgeber zur Durchführung eines BEM. Dies gilt unabhängig davon, ob der betroffene Mitarbeiter schwerbehindert ist oder nicht.
weiterlesen Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 SGB IX