Formelle Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen bei kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers

Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 4/14

LG Darmstadt: Obhuts- und Aufbewahrungspflicht des Vermieters nach Ende eines gewerblichen Mietverhältnisses

Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewerblichen Mieter (hier eine Anwalts- und Notarkanzlei) noch Geschäftspost in den Briefkasten der bisherigen Geschäftsräume eingeworfen, treffen den bisherigen Vermieter Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich dieser Postsendungen. Er ist nicht berechtigt, die Sendungen ohne Nachfrage bei dem bisherigen Mieter einfach in einen öffentlichen Briefkasten zu werfen.

Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 30.12.2013 – 25 T 138/13
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Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklausel vor dem (endgültigen) Aus?

In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof hat der für das Wohnraummietrecht zuständige achte Zivilsenat am 22.01.2014 in einem Beschluss (abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de seit dem 06.02.2014, Az. VIII ZR 352/12) Zweifel daran geäußert, ob sogenannte Quotenabgeltungsklauseln überhaupt wirksam in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden können.
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Entscheidungen aus der Region Frankfurt und Rhein-Main 1/14

OLG Frankfurt: Abnahme von Gemeinschaftseigentum bei Erwerb von Wohnungseigentum vom Bauträger

  1. Der Erwerber von Wohnungseigentum kann im formularmäßigen Bauträgervertrag nicht an Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum gebunden werden, die ein ihm vom Bauträger vorgegebener Sachverständiger oder der erste Verwalter abgeben.
  2. Ebenso wenig kommt eine Bindung solcher Erwerber an bereits abgegebene Abnahmeerklärungen des Sachverständigen oder des Verwalters in Betracht, die ihren Bauträgervertrag erst nachher abschließen („Nachzügler“).


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Rückgabe der Mietsache mit buntem Wandanstrich

Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
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