Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

In einem am 09.11.2015 veröffentlichen Artikel haben wir wichtige Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die im Jahr 2015 in Kraft getreten sind, erläutert. Diese Neuregelungen, die eine Ausweitung der Rechte von Arbeitnehmern, die Kinder betreuen, bedeuten, gelten in Bezug auf Kinder, die am 01. Juli 2015 oder später geboren sind. Hinsichtlich davor geborener Kinder gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen fort.
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Berechnung des Urlaubsentgelts: Provisionen sind zu berücksichtigen

Am 25.09.2015 haben wir in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erläutert, ob und in welcher Weise Sonderzahlungen (z. B. Provisionen) bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes (§ 11 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG) zu berücksichtigen sind.
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