Herr J. hat erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Banken. Diese nehmen daher im Wege der Zwangsvollstreckung Zugriff auf sein Arbeitseinkommen. Herr J. erhält laut Tarifvertrag ein jährliches Urlaubsgeld von rund 3.500 Euro brutto. Der Leser fragt, ob auch das Urlaubsgeld der Pfändung unterliege oder ob es ihm in voller Höhe verbleibe (Urlaubsgeld vor Pfändung sicher?).
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