Das Wohnungseigentumsrecht stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wir beraten und vertreten auf dem gesamten Bereich des Wohnungseigentumsrechts, wobei wir sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch einzelne (werdende) Eigentümer oder die Verwaltung vertreten.
Wir beraten unsere Mandanten beim Kauf (Verkauf) von Eigentumswohnungen oder Teileigentum und im Vorfeld oder im Nachgang von Wohnungseigentümerversammlungen. Auch eine Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen ist möglich. Wir vertreten Sie bei Fragen der Umsetzung, aber auch der Anfechtung von WEG-Beschlüssen, der Erstellung oder Prüfung von Teilungserklärungen, der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Abrechnungen ebenso wie bei Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Hausverwalterverträgen.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch im gerichtlichen Verfahren.