Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Erbrechts. Dies betrifft sowohl den privaten Bereich als auch die Unternehmensnachfolge.
Wir entwerfen und prüfen Testamente und Erbverträge. Daneben unterstützen wir Sie im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, etwa bei der Gestaltung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen. Zudem beraten wir Sie bei der Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Zu unseren Tätigkeiten zählt die Beratung und Vertretung hinsichtlich der rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Erbfall stellen. Dies umfasst unter anderem eine mögliche Ausschlagung der Erbschaft, die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen, die Beantragung eines Erbscheines, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Möglichkeiten zu deren Begrenzung, Rechte und Pflichten als Mitglied einer Erbengemeinschaft, die Auseinandersetzung des Nachlasses und Streitigkeiten mit Testamentsvollstreckern.
Des weiteren unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehr aller sonstigen erbrechtlichen Ansprüche, etwa Ansprüchen aus Vermächtnissen oder Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
RATGEBER IM ERBRECHT
Unter dieser Rubrik bieten wir Ihnen einen Ratgeber zu gängigen Themen des Erbrechts: