Arbeits- /Dienstvertragsrecht für Führungskräfte
Wir verfügen über große Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Dienstvertragsrechts speziell für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, GmbH-Geschäftsführer und andere Führungskräfte. Unsere Expertise umfasst dabei auch die Beratung von Führungskräften hinsichtlich Ihrer zahlreichen zivilrechtlichen Pflichten und Aufgaben als Organmitglieder.
Zu unserem Tätigkeitsspektrum zählt unter anderem die Prüfung und Gestaltung von Anstellungsverträgen.
Wir beraten und vertreten Führungskräfte in allen arbeits- und dienstrechtlichen Belangen, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen über Ansprüche aufgrund Bonusregelungen (z. B. Zielvereinbarungen, Tantieme-, Provisions- und Aktienoptionsversprechen), Streitigkeiten über mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsverbote oder bei der Abwehr von Schadensersatz-ansprüchen wegen vorgeworfener Pflichtverletzungen. Des Weiteren werden wir in Bezug auf die Positionierung von Führungskräften bei Restrukturierungen und Fusionen tätig.
Bei Kündigung oder sonstiger Beendigung der Tätigkeit verhandeln wir über Lösungen, die den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen unserer Mandanten gerecht werden. Gegebenenfalls setzen wir Ihre Ansprüche vor den Zivil- und Arbeitsgerichten durch.