Wir verfügen über große Expertise auf dem Gebiet der Gestaltung und Abwicklung von Werk- und Werklieferungsverträgen, sei es auf baurechtlichem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung der VOB/B (vgl. gesonderte Darstellung) oder in anderen Bereichen (Reparaturarbeiten, Beförderungsverträge o.a.).
Wir beraten und vertreten Sie von der Auftragserteilung bis zur Schlusszahlung, insbesondere bei Lieferverzug, Abnahme, Gewährleistungsfällen, Nutzungsrechten oder Kündigung. Selbstverständlich vertreten wir Interessen auch im gerichtlichen Verfahren, in Schiedsverfahren oder selbständigen Beweissicherungsverfahren.