Wir beraten und vertreten sowohl Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Bauhandwerker als auch Auftraggeber von Bauleistungen im gesamten Bereich des privaten Bau- und Immobilienrechts.
Dies umfasst die rechtliche Begleitung unserer Mandanten bei der Baukonzeption und Vertragsgestaltung über die Bauphase bis hin zur Abnahme und letztendlichen Nutzung oder Weiterveräußerung der Immobilie.
Wir prüfen und gestalten Werk-, Generalübernehmer- bzw. Projektentwicklungsverträge, Nutzungs- und Kaufverträge jeder Art, Bau- und Bauträgerverträge (unter Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. der Vorschriften nach der VOB/B) sowie Architekten- und Ingenieurverträge. Dies umfasst auch die rechtliche Begutachtung von Nachträgen, Vertragsstrafen- und Schadensersatzansprüchen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Abnahme und vertreten sie in allen auftretenden Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Baumängeln.
Wir sind durch eine projektbegleitende Rechtsberatung um frühzeitige Konfliktvermeidung bzw. Konfliktlösung bemüht. Sollte es dennoch zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir unsere Mandanten in den gerichtlichen Verfahren und Schiedsverfahren ebenso wie bei der Durchführung von selbständigen Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln. Auch in Eilfällen können Sie sich an uns wenden und schnell und unbürokratisch Rechtsrat erhalten.