Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die sich im Zusammenhang mit der Begründung, der Durchführung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ergeben.
Zu unseren Tätigkeiten zählt die Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel auf Zahlung rückständigen Gehaltes (einschließlich Boni, Sonderzahlungen und anderer Vergütungsformen), Erteilung und Berichtigung von Zeugnissen, Rücknahme von Abmahnungen, Ermöglichung von Teilzeitarbeit und Inanspruchnahme von Elternzeit.
Gegebenenfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen dar. Wir verhandeln mit Arbeitgebern in geeigneten Fällen über einvernehmliche Lösungen in Form von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Wir verfügen über große Erfahrung in der Führung von Kündigungsschutzprozessen, auch unter Berücksichtigung des besonderen Kündigungsschutzes für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen).
Betriebsräte beraten und vertreten wir in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und Einigungsstellen.