Wann besteht ein Anspruch auf eine Bonuszahlung?

Thema unserer Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.12.1015 ist, dass durch vorbehaltlose Leistung eines Bonus durch den Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg ein Anspruch auf Zahlung auch im Folgejahr selbst dann begründet werden kann, wenn die Zahlungen in unterschiedlicher Höhe erfolgten.
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Berechnung des Urlaubsentgelts: Provisionen sind zu berücksichtigen

Am 25.09.2015 haben wir in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erläutert, ob und in welcher Weise Sonderzahlungen (z. B. Provisionen) bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes (§ 11 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG) zu berücksichtigen sind.
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Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen – oftmals unwirksam!

Viele Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen (zum Beispiel in Form eines Bonus, einer Gratifikation, eines Weihnachtsgeldes, Urlaubsgeldes oder 13. Monatsgehaltes) gewähren, versuchen, eine dauerhafte Verpflichtung zu deren Leistung zu vermeiden. Hierfür bedienen sie sich verschiedener rechtlicher Instrumente wie zum Bespiel Befristungen, Widerrufsvorbehalten oder Freiwilligkeitsvorbehalten. Die Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), hat in den vergangenen Jahren jedoch dazu geführt, dass viele solcher Klauseln unwirksam sind. Dies haben wir in einem Artikel, der am 10.06.2015 veröffentlich wurde, am Bespiel des Freiwilligkeitsvorbehaltes näher beleuchtet.
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