Privatnutzung des Internets durch den Arbeitnehmer („Surfen am Arbeitsplatz“) – wann ist sie erlaubt?

Steht am Arbeitsplatz ein Internetzugang zur Verfügung, so nutzen ihn viele Arbeitnehmer mehr oder weniger intensiv auch für private Zwecke, etwa um E-Mails zu versenden oder um zu „surfen“. Nicht allen, die dies tun, scheint bekannt zu sein, dass die Privatnutzung die Genehmigung durch den Arbeitgeber erfordert. Aus dem Umstand, dass sie nicht ausdrücklich verboten ist, kann somit nicht geschlossen werden, dass der Arbeitgeber mit der Privatnutzung einverstanden ist.
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