Bundesarbeitsgericht vom 29.06.2017 (2 AZR 597/16): Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv ist unter Umständen zulässig.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 29.06.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 597/16) mit der Frage beschäftigt, ob die Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv, der vom Arbeitgeber hierzu beauftragt wurde, zulässig ist.
weiterlesen Bundesarbeitsgericht vom 29.06.2017 (2 AZR 597/16): Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv ist unter Umständen zulässig.