Versicherungsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ihren Versicherer, etwa bei einer unberechtigten Leistungsverweigerung im Schadensfall.
Dies betrifft den gesamten Bereich der privaten Versicherungen.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Versicherungsmakler und -vertreter in allen zivilrechtlichen Fragen. Dies umfasst sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen und Kunden bzw. die Abwehr von Ansprüchen, z.B. aufgrund angeblicher Falschberatung.

Ferner bieten wir unsere Tätigkeit in Bezug auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen, die auf dem Gebiet der Vermittlung und des Vertriebes von Versicherungen tätig werden, und deren Mitarbeitern an. Hierzu gehört etwa die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Handelsvertreterverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten während des Bestehens solcher Verträge (z.B. über die Zahlung/Rückerstattung von Provisionen) und die Unterstützung bei der Beendigung und Abwicklung solcher Verträge an.