Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Zu unseren Mandanten auf Arbeitgeberseite zählen sowohl international tätige Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Wir bieten eine auf die Wünsche unserer Mandanten abgestimmte Rechtsberatung an, sei es in Form einer Beauftragung für einzelne Mandate, oder als fortlaufend begleitende Unterstützung, wobei wir rechtsgebietsübergreifend insbesondere unter Berücksichtigung wirtschafts- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen arbeiten. Zudem bieten wir die Schulung von Führungskräften im Umgang mit arbeitsrechtlichen Problemen im Sinne eines Managementtrainings zur Konfliktvermeidung an.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Betreuung von Umstrukturierungen und Restrukturierungen (einschließlich Personalabbau und Betriebsübergang) ebenso wie bei der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungsverträgen oder Anreizprogrammen jeder Art (Boni, Aktienoptionen etc.). Wir beraten und vertreten Sie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, etwa über Betriebsvereinbarungen oder einen Interessenausgleich und Sozialplan.